So läuft eine Therapie ab
Logopädie und Ergotherapie sind Heilmittelverfahren, die von einem Arzt verordnet werden. Hier erfahren Sie, was Sie bezüglich Verordnung und Kosten wissen müssen.
Ablauf in drei Schritten
Verordnung
Logopädie / Sprachtherapie sowie Ergotherapie müssen von einem Arzt verordnet werden und erfolgen in Einzel- oder Gruppentherapie. Auf ärztliche Verordnung ist auch ein Hausbesuch möglich.
Kostenübernahme
Logopädie / Sprachtherapie sowie Ergotherapie sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden auf Verordnung des Arztes von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen übernommen.
Terminvereinbarung
Nach Erhalt der Verordnung vereinbaren wir mit Ihnen einen ersten Termin in unserer Praxis oder bei Ihnen zu Hause.
Welche Störungen wir behandeln, erfahren Sie auf der Seite Therapieangebote.
Hinweis: Die Heilmittel-Zuzahlungsregeln wurden 2026 angepasst. Die für Sie persönlich geltenden Details erläutern wir gerne telefonisch oder in der Praxis.
Eigenbeteiligung
Für gesetzlich versicherte Patienten ist eine Eigenbeteiligung vorgeschrieben, von der Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren befreit sind. Nicht befreite Patienten zahlen 10 % der Behandlungskosten zuzüglich 10 € Gebühr pro Verordnung.
Privatpatienten
Vor Beginn der Therapie erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Privatkasse in unterschiedlichem Umfang – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wer darf verordnen?
Für logopädische und ergotherapeutische Behandlungen sind verschiedene Fachärzte zuständig.
Verordnende Ärzte für Logopädie
- •Kinderärzte
- •Hausärzte
- •HNO-Ärzte
- •Zahnärzte / Kieferorthopäden
- •Neurologen
- •Internisten
- •Phoniater
- •Pädaudiologen
Verordnende Ärzte für Ergotherapie
- •Hausärzte
- •Neurologen
- •Kinderärzte
- •Psychiater
- •Chirurgen
Zusatzleistungen
- •Weiterbildung von Berufsgruppen, die in Kontakt mit Personen mit Sprachstörungen stehen (ErzieherInnen, LehrerInnen, medizinisches Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen etc.)
- •Individuell festlegbare Weiterbildungsschwerpunkte
- •Sprachentwicklung und mögliche Störungen dabei: Meilensteine, Auffälligkeiten, Therapieansätze
- •Erworbene Sprachstörungen – Ursachen, Störungsbilder und kommunikativer Umgang
- •Elternabende / Seminare für Eltern sprachauffälliger Kinder
- •Verfassen von Gutachten z. B. für Berufsgenossenschaften
Fragen zu Ablauf und Kosten
Antworten auf die Fragen, die uns Eltern und Patienten am häufigsten stellen.
Sprechen Sie uns an
Wir klären gerne alle offenen Punkte zu Verordnung, Kosten oder Behandlungsablauf.
Kontakt
Logopädische Praxis Dr. Lydia Pelzer
Marktstraße 12 / 13
14641 Nauen
Neuer Standort Elstal
Heidelerchenallee 2 – Haus 2
14641 Elstal
